Kleingewerbe Steuern

Kleingewerbe SteuernJeder Unternehmer muss seine Einnahmen versteuern. Tut er dies nicht macht er sich strafbar. Das gilt natürlich nicht nur für große Unternehmen, sondern auf jeder Ebene bei Unternehmen jeder Größe. Für die Begleichung von Kleingewerbe Steuern gibt es zwei verschiedene Modelle, welche wir in diesem Artikel etwas näher vorstellen möchten.

Kleingewerbe Steuern bezahlen

Die Kleingewerbe Steuern entrichtet der Kleinunternehmer natürlich an das Finanzamt, genau wie jeder andere Steuerzahler auch. Unterschiedlich ist jedoch wie die Steuern berechnet werden, auf welchem Weg diese abgeführt werden und auch ob Nachweise wie Bilanzen und doppelte Buchführung notwendig sind. Dies hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag als Gewerbetreibender. Es ist auch ganz klar ein Kostenfaktor. Bis zu einer gewissen Umsatzgrenze ist es im Kleingewerbe möglich, Steuern nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln zu lassen. Hier wird wegen der geringfügigen Einnahmen vieles vereinfacht. Die Alternative dazu ist die direkte Besteuerung von erwirtschaftetem Umsatz. Wir stellen Ihnen beide Modelle näher vor.

 

Einnahmen Überschuss Rechnung

Die Berechnung der Kleingewerbe Steuern nach Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) kommt dem Unternehmer sehr stark entgegen. Hier wird eine Menge Verwaltungsaufwand eingespart. Es müssen nicht alle Einnahmen und Ausgaben mittels doppelter Buchführung gebucht werden, es wird keine Umsatzsteuer abgeführt, dementsprechend gibt es keine Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschlüsse und Bilanzen entfallen. Speziell der letztere Punkt bedeutet größere finanzielle Einsparungen. In der Regel können derartige Bilanzen und Abschlüsse nur durch Steuerberater geleistet werden. Dies schlägt schnell mit 1000 Euro aufwärts zu Buche.

Nachteil bei Erfassung der Kleingewerbe Steuern nach EÜR ist, dass keine Umsatzsteuer abgeführt wird. Deshalb darf diese auf Rechnungen auch nicht ausgewiesen werden. Somit können Sie von Einkäufen, auf die Sie selbst Umsatzsteuer zahlen, auch nicht die Umsatzsteuer steuerlich absetzen und bei der Umsatzsteuervoranmeldung von eingenommener Umsatzsteuer abziehen. Dies ist vor allem dann eher ungünstig wenn zu Beginn Ihrer Tätigkeit höhere Investitionen notwendig sind. Sie benötigen dafür dann einfach mehr Kapital.

 

Besteuerung nach Umsatz

Die Berechnung der Kleingewerbe Steuern nach tatsächlichem Umsatz ist auch im Kleingewerbe möglich. Sie erhalten nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt einen Fragebogen bzw. ein Formular zu steuerlichen Erfassung. Darin haben Sie die Möglichkeit für ein Kleingewerbe die EÜR zu wählen, oder auch darauf zu verzichten wenn gewünscht. Wenn Sie die EÜR nicht wählen, dann müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig wird auch die Buchhaltung ungleich komplizierter und aufwendiger. Hierzu sollten Sie unbedingt mit einem Steuer- und Unternehmensberater sprechen. Dort bekommen Sie kompetente Beratung und Entscheidungshilfe.

Vorteil hierbei ist unter anderem, dass Sie auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Diese wird an das Finanzamt abgeführt. Sie sind jedoch berechtigt, beim Einkauf gezahlte Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer von der eingenommenen Umsatzsteuer abzuziehen. Das kann vorteilhaft sein, kommt jedoch immer darauf an wie viel Einnahmen Sie haben und wie viel Ausgaben überhaupt immer wieder anfallen. Man muss hier einfach durchrechnen ob sich die Mehrkosten für die Buchführung und den Steuerberater lohnen. Dies ist nicht immer der Fall. Erneut möchten wir an der Stelle sehr gern auf einen Steuerberater verweisen. Dieser kann von Fall zu Fall individuelle Hilfestellung bieten.