Nebengewerbe anmelden

Nebengewerbe anmelden
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Der Einstieg in die Selbstständigkeit ist nicht immer leicht. Nicht jedes Unternehmen, jede Firma oder Geschäftsidee ist direkt bei Gründung unglaublich erfolgreich. Eine Situation, in der ausreichend Kunden vorhanden sind und die Finanzen auf einem soliden Sockel stehen, muss meist hart erarbeitet werden. Sicher gibt es Ausnahmen, aber in der Regel ist gerade zu Beginn der ein oder andere finanzielle Engpass zu überstehen. Das macht eine Firmengründung nicht einfacher. Man sieht daher die jüngeren Jahre für Selbstständige als bestens geeignet an. Es gibt noch nicht so viele Verpflichtungen, keine oder nur wenig Kredite und im Studium vielleicht noch nicht einmal Miete oder Nebenkosten. Man ist einfach ungebunden(er). Doch es gibt auch andere Wege für den Einstieg in die Selbstständigkeit, wenn ein hohes Risiko nicht eingegangen werden kann: Nebenberuflich starten! Wir zeigen in diesem Artikel, wie man ein Nebengewerbe anmelden kann und worauf es ankommt.

Nebengewerbe anmelden

Der erste formale Schritt zur Gründung des Unternehmens ist die Anmeldung. Um das Nebengewerbe anmelden zu können, muss man persönlich beim regionalen bzw. zum lokal zuständigen Gewerbeamt. Dies findet man in der Stadtverwaltung oder der Gemeinde, je nach Größe der Stadt. Durch die Anmeldung erfolgt die Eintragung im Gewerberegister und ein Gewerbeschein wird ausgestellt.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anmeldung beim Finanzamt. Das exakte Vorgehen ist immer etwas unterschiedlich. Optimaler Weise sollte man sich direkt bei der Anmeldung im Gewerbeamt informieren, wie die Anmeldung mit dem Finanzamt ablaufen sollte. Teilweise werden Sie ohnehin darüber aufgeklärt, manchmal liegen die Fragebögen vom Finanzamt bereits im Gewerbeamt bereit und teilweise meldet sich das Finanzamt wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden automatisch.

Rechtsform?

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, ist die einfachste Variante einfach ein Kleingewerbe. Hier haben Sie keine zusätzlichen Kosten wie bei der Gründung einer GmbH bspw. Sie können nach der Anmeldung quasi direkt starten und Umsätze erzielen. Es gibt natürlich bei einer Geschäftsgründung immer Vorteile und Nachteile bei verschiedenen Rechtsformen. Das muss jedoch für den Einzelfall abgewogen werden. Unsere Empfehlung ist, zumindest am Anfang das Nebengewerbe als Kleingewerbe zu betreiben.

Firmenname?

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, achten Sie darauf, dass Sie im Geschäftsverkehr keinen Firmennamen verwenden! Bei Anmeldungen über Formulare, im Internet oder an anderer Stelle wird häufig nach einem Firmennamen gefragt. Den gibt es im klassischen Sinne bei einem Kleingewerbe nicht, da es sich nicht um eine Firma handelt, wie bspw. bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH.

Erlaubt ist allerdings die Verwendung einer Geschäftsbezeichnung. Dabei kann ein Bezeichnung, ähnlich wie ein Firmenname, gewählt und dem eigenen Namen hinzugefügt werden. Bspw:

Die Medienexperten 
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Die Bezeichnung wird einfach der Adresse vorangestellt. Wichtig: Der eigene Name muss weiterhin aufgeführt werden.

Steuern?

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden und sich für das Kleingewerbe entscheiden, dürfen Sie keine MwSt. auf den Rechnungen ausweisen. Die Besteuerung läuft bei einem Kleingewerbe über die Lohnsteuerabrechnung des Gründers. Ein großer Vorteil ist, die Möglichkeit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese ist ganz formfrei zu erstellen. Es werden dabei alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz, also erzielte Einnahmen durch Geschäftstätigkeit abzüglich getätigter Ausgaben für den Betrieb des Unternehmens, ist der Gewinn. Genau dieser wird versteuert, über die Lohnsteuer.