Buchführung im Kleingewerbe

Wer im Kleingewerbe tätig ist, zählt zwar als Unternehmer, dem Gesetz nach wird er aber nicht als Kaufmann gerechnet. Nach dem Handelsgesetzbuch ist der Unternehmer im Kleingewerbe damit von der eigentlichen Buchführungspflicht befreit. Eine Einnahmen- Überschuss-Rechnung muss jedoch für den Steuerberater oder andere Instanzen angefertigt werden. Damit ist auch für die Buchführung im Kleingewerbe eine …

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