Die Zahlungsmoral in Deutschland ist bei manchen Unternehmern in Deutschland in der Tat schlecht. Es ist kein allgemeines Problem und auch nicht der Regelfall. Dennoch kommt es hin und wieder vor, dass Kunden ihre Rechnungen erst sehr spät oder nach mehrfachen Mahnungen bezahlen. Und was passiert dann?
Für Kleinunternehmer problematisch
Für Kleinunternehmer ist dies besonders schlecht, da man in der Regel keine großen Finanzpuffer besitzt. Ist das Kleingewerbe nur ein zusätzliches Einkommen, mag es weniger Probleme bereiten. Geht man jedoch für ein Projekt in Vorleistung, z.B. durch dass engagieren von einem Spezialisten für einen kleinen Teil des Projekts, kann es selbst da unangenehm werden. Immerhin bleibt man auf der Rechnung erst einmal sitzen. Dennoch, ein Inkassoverfahren sollte nur der letzte Ausweg sein.
Zunächst der direkte Kontakt
Wird dass Zahlungsziel überschritten, sollte man unmittelbar am Tag danach zum Hörer greifen. Ein Unternehmer der dieses Verstreichen lässt hat im besten Fall nur vergessen zu bezahlen. Gut ihn also erinnert zu haben. Sollte er gerade keine finanziellen Mittel haben um die Rechnung zu begleichen, ist der Telefonanruf ebenfalls oft Gold wert. Untersuchungen größerer Unternehmen haben gezeigt dass bei Liquiditätsengpässen, Schuldner häufig zunächst Rechnungen der Unternehmen begleichen die im telefonischen Kontakt mit ihm stehen.
Sicher spielen hier auch andere Präferenzen eine Rolle, z.B. welche Priorität die Geschäftsbeziehung für sein Geschäft hat. Dennoch kann es sich lohnen ein paar Minuten aufzubringen und mit dem Kunden das weitere Vorgehen zu besprechen. Selbst wenn Teilzahlungen möglich sind, kommt man mit einem Kompromiss viel weiter als direkt mit einer „harten Gangart“ zu drohen. Schaltet der Kunde auf Stur, wartet Mahnungen ab und nimmt ggf. sogar Gebühren für ein Inkassoverfahren in Kauf. Das ist nicht günstig, verschafft ihm aber deutlich mehr Zeit.
Inkassoverfahren dauern lange
Inkassoverfahren ziehen sich in der Praxis häufig in die Länge. Wenn es um erbrachte Dienstleistungen geht, kann der Kunde auch noch zusätzlich Einspruch erheben und Rechnungen beanstanden. Es ist viel einfacher das Ergebnis einer Dienstleistungen zu kritisieren als die Lieferung einer Ware. Diese ist entweder beschädigt, oder eben auch nicht. Wenn der Kunde nach Warenlieferung keinen Einspruch erhoben hat, ist davon auszugehen dass die Ware intakt gewesen ist.
Wird Einspruch eingelegt, muss man als Dienstleister alle Arbeiten belegen, eine Abnahme des Kunden belegen können, ggf. wirklich vorhandene Mängel (die vielleicht gar nicht gemeldet wurden vorab) müssen korrigiert werden oder dafür eine Erstattung erfolgen, und so weiter. Dass kostet alles viel Zeit und Nerven. Daher: Ein Inkassoverfahren immer nur als letzten Ausweg wählen. Der bessere Weg ist in Kommunikation zu treten und Kompromisse zu machen, egal wie ungern man es auch tut. Stehen die Chancen gut dadurch an dass eigene Geld zu kommen, sollte man immer erst diesen Weg wählen.