Kleingewerbe anmelden

Kleingewerbe anmeldenUm eine Tätigkeit mit Gewinnabsicht auszuüben, muss man dies früher oder später anmelden. Bei einer einmaligen Aktivität ist dies natürlich nicht der Fall. Man darf ein paar Rechnungen als Privatmann ausstellen, muss die Einnahmen dann jedoch bei der Lohnsteuererklärung angeben. Kommt dies über das Jahr gesehen öfter vor, muss jedoch eine Gewerbeanmeldung erfolgen. Ein Kleingewerbe anmelden ist z.B. optimal wenn man z.B. nur gelegentlich Aufträge umsetzt oder ausprobieren möchte wie sich eine Geschäftsidee entwickelt. Unter bestimmten VorraussetzungenVor, wie z.B. Grenzen beim Umsatz, hat man es viel einfacher. Das der gesamte Prozess viel einfacher ist als man sich dies vorstellt, soll dieser Artikel zeigen.

Kleingewerbe anmelden – die Rahmenbedingungen

Der große Vorteil von einem Kleingewerbe ist die relativ unkomplizierte Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Man kann von der Kleinunternehmer Regelung gemäß §19 UStG gebrauch machen und muss keine Umsatzsteuer abführen. Stattdessen kann man von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gebrauch machen. Hier werden Kosten und Einnahmen gegenüber gestellt und so der erzielte Gewinn ermittelt, welcher dann zu versteuern ist.  Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass man im ersten Geschäftsjahr 17500 Euro, im zweiten 50.000 Euro, Umsatz nicht überschreitet. Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, können Sie ein Kleingewerbe anmelden.

 

Kosten der Gewerbeanmeldung

Das Kleingewerbe anmelden ist ein relativ unkomplizierter Schritt, der mit niedrigen Kosten verbunden ist. Die exakte Höhe ist abhängig von Gemeinde bzw. Stadt, bei der die Anmeldung erfolgt. Dies ist im wesentlichen nur eine Bearbeitungsgebühr. Wie gesagt, die Preisspanne ist sehr unterschiedlich. Es ist daher leider nicht möglich exakt zu beziffern wie teuer es im Detail ist. Es wäre unglaublich viel Arbeit überall in Erfahrung zu bringen welche Kosten im Detail entstehen. Und da diese Kosten auch nicht in Stein gemeißelt sind, sondern sich auch häufiger einmal ändern können, würde es einen enormen Pflegeaufwand mit sich bringen. Insgesamt lässt sich der Kostenrahmen jedoch einschränken. Er bewegt sich jedoch irgendwo zwischen ca. 20 – 60 Euro.

 

Kleingewerbe anmelden

Ein Kleingewerbe anmelden ist gar nicht so schwierig, wie viele sich dies vorstellen. Man muss lediglich beim örtlichen Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde einen entsprechenden Antrag stellen und die Bearbeitungsgebühr hinterlegen. Es werden dann erste Fragen zur Tätigkeit gestellt und die Anmeldung nimmt ihren Lauf. Der Prozess ist wirklich denkbar einfach und beschränkt sich im ersten Schritt darauf, ein Formular auszufüllen und dies zu unterzeichnen.

 

Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden

Meldet man sein Gewerbe an, bekommt man entweder direkt im Gewerbeamt oder nachträglich vom Finanzamt, einen Fragebogen ausgehändigt. Dieser enthält Fragen zum erwarteten Umsatz, zur Person und zur Tätigkeit. Hier muss ebenfalls angegeben werden, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Anschließend wird der ausgefüllte Fragenkatalog zum Finanzamt geschickt. Einige Zeit später bekommt man dann eine neue Steuernummer mitgeteilt, welche auf Rechnungen usw. zwingend anzugeben ist.