Leistungsdatum auf Rechnungen, ist dies wichtig? Und welches Datum ist bei einer Dienstleistung, die sich vielleicht über mehrere Tage oder Wochen erstreckt, denn das Leistungsdatum? Diese Fragen haben uns mehrere Besucher unserer Webseite gestellt. Wir möchten sie daher mit diesem Artikel noch einmal ausführlicher beantworten.
Leistungsdatum auf Rechnung nicht optional
Das Leistungsdatum ist auf einer Rechnung zwingend anzugeben, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt. Die Gesetzgebung hat dies eindeutig geregelt. Es gehört ebenso zu einer Rechnung wie das Rechnungsdatum selbst.
Doch wo ist der Unterschied zwischen Leistungs- und Rechnungsdatum? Ganz einfach: Das Rechnungsdatum bezieht sich auf den Zeitpunkt bzw. Tag an dem eine Rechnung ausgestellt wurde. Das Leistungsdatum hingegen spiegelt den Termin wieder, an dem die in Rechnung gestellte Leistung vollständig erbracht wurde.
Warum eigentlich Liefer- oder Leistungsdatum?
Das Liefer- oder Leistungsdatum werden zusätzlich zum Rechnungsdatum benötigt, da das Finanzamt bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung den Leistungsmonat berücksichtigt. Da eine Rechnung nicht zwingend an dem Tag geschrieben wird, an dem auch die Leistung erfolgt ist, kann es vorkommen, dass eine Rechnung sich auf eine Leistung vom Vormonat bezieht. Beispiel:
Wenn eine Leistung am 31. eine Monats erfolgt, die Rechnung jedoch erst einen Tag später geschrieben wird, muss aus der Rechnung deutlich hervorgehen dass die Leistung bereits letzten Monat erfolgte. Ansonsten könnte der Rechnungsempfänger die gezahlte Umsatzsteuer nicht mehr für den vorherigen Monat geltend machen. Und damit dies nicht immer wieder Fragen aufwirft, hat man sich dazu entschlossen ein Liefer- bzw. Leistungsdatum zur Pflichtangabe zu erheben.
Welcher Tag ist das Leistungsdatum?
Wichtig ist nun die Frage, wie bestimmt man eigentlich das Leistungsdatum? Man stelle sich vor, dass bei einem größeren Projekt mehrere Tage oder Wochen für die Dienstleitung benötigt werden. Dies ist z.B. in der IT-Branche nicht unüblich. Eine App für Smartphones oder einen eCommerce Webshop kann man nicht an einem Tag fertigstellen. Und da ein Leistungsdatum anzugeben ist, kein Leistungszeitraum, stellt sich die Frage welchen konkreten Termin man auswählt.
Eigentlich ist es jedoch relativ einfach. Bei jedem größeren Projekt muss der Kunde sein OK geben bevor die Leistung abgerechnet wird. Man nennt dies auch „Abnahme“. Das Leistungsdatum ist also das Datum der Abnahme durch den Kunden. Dieser bestätigt dabei, dass alles korrekt und dem Vertrag entsprechend geleistet wurde. Jenes Datum wird als Leistungsdatum angegeben.